AGB's

Wichtige Infos für Ihren Urlaub in unseren Landhotel.

Bezahlung & Storno

  • Bezahlung bei Ankunft: Bar oder EC-Karte.
    Kreditkarten können wir leider nicht akzeptieren.

  • Stornieren - klingt ärgerlich und schade ist es, wenn jemand nicht kommt und Zimmer frei bleiben, obwohl Andere gerne gekommen wären.

    Bei Stornierung oder Nichtankunft:

Standardbuchung:
bis 4 Tage vor Anreise kostenfrei
ab Tag 3 vor Anreise 80 % des Reisepreises
bei Nichtankunft 100 % des Reisepreises

Nicht stornierbare Buchung:
ab Buchung (sofort) 100 % des Reisepreises

Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen über drei Zimmer Stornozeiten kostenfrei bis 4 Wochen vor Anreise.
Bei Gruppenreisen über drei Zimmer wird bei Buchung, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30 % der Buchungssumme fällig
Wir empfehlen eine Reisekostenversicherung.

Stornobedingungen für Silvester
bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
ab 29 Tage vor Anreise 100 % des Reisepreises
Bitte bedenken Sie, eine Reiserücktrittversicherung bei
bedarf abzuschließen

  • Des Weiteren gelten die AGB`s des deutschen Gastaufnahmevertrages, einzusehen unter dehoga-bundesverband.de

Rezeption, Anreise & Abreise

Rezeption

von 8 Uhr bis 13:30 Uhr

 

Check In / Anreise

14 Uhr bis 17 Uhr über Rezeption

Ab 17 Uhr nach Absprache über Self-Check-in möglich

 

An- & Abreise

  • Am Anreisetag sind Ihre Zimmer ab 14:00 Uhr bezugsfertig.
    Durch unseren Self-CheckIn können Sie, nach Absprache stressfrei und entspannt anreisen.

  • Am Abreisetag steht Ihnen Ihr Zimmer bis 10:30 Uhr zur Verfügung.   

  • Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Gerne können Sie Ihre Zigarette auf dem Balkon genießen.

  • Für unsere Hausgäste stehen kostenlos überdachte Auto- und Motorradstellplätze zur Verfügung.

Im Preis inklusive:

  • Übernachtung in der jeweiligen Zimmerkategorie
  • reichhaltiges & vitales Frühstücksbuffet
  • überdachte Autostellplätze
  • Benutzung des Hallenbades
  • WLAN im gesamten Gebäude - außer Wellnessbereich
  • Trockenraum, Skiraum, Fahrradraum
  • Wandereräpfel
  • Hotel Garni - kein Restaurant im Hotel

Hunde

  • Hunde "wohnen" bei uns kostenfrei und können auf Anfrage gerne mitgebracht werden. Eine eigene Hundedecke/Körbchen bitten wir Sie mitzunehmen. Das Bett sowie die Couch sind den Herrchen vorbehalten. Verunreinigungen werden in Rechnung gestellt.

  • In unserem Frühstücksraum sind während dem Frühstück aus Rücksicht auf andere Gäste, Vierbeiner nicht gestattet. Wir verfügen zusätzlich über die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Hund separat (außerhalb des Frühstücksraums) sitzen und ihn so dabei haben können. NUR auf VORRESERVIERUNG!

Freizeit

  • Im Sommer können Sie Ihre Fahrräder unterstellen
  • Im Haus steht Ihnen ein Trockenraum zur Verfügung, damit Ihre Wander- & Skibekleidung wieder trocken, warm und einsatzbereit für den nächsten Tag wird!

AGB´s Zusammenfassung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    für den Gastaufnahmevertrag
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf den Empfehlungen des
    Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA) und regeln die Rechte und
    Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag.
    1. Geltungsbereich
    1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
    von Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder anderen Unterkünften zur Beherbergung
    sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
    Lieferungen des Beherbergungsbetriebes (im Folgenden “Hotel” oder “Vermieter”
    genannt).
    1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
    zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
    Hotels in Textform.
    1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies
    vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Vertragsabschluss, -partner und Verjährung
    2.1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (bzw. die
    Ferienwohnung) mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine
    Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
    2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,
    haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
    Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
    2.3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
    Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    2.4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
    gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
    Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
    oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
    3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
    3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
    vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Nichtbereitstellung des Zimmers ist das
    Hotel verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten oder eine gleichwertige
    Unterbringung zu benennen.
    3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
    Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise
    des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen
    des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
    Umsatzsteuer ein.
    3.3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang
    der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
    Forderungen jederzeit vom Gast verlangen.
    3.4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene
    Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    3.5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
    gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
    4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
    und Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
    4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
    Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
    dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in
    Anspruch nimmt.
    4.2. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
    den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotel
    ersparten Aufwendungen.
    4.3. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen des DEHOGA:
    bei Übernachtungen (ohne Verpflegung) oder Ferienwohnungen: 10% des
    Preises
    bei Übernachtung mit Frühstück: 20% des Preises
    bei Halbpension: 30% des Preises
    bei Vollpension: 40% des Preises
    Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht
    in der geforderten Höhe entstanden ist.
    4.4. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
    Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
    anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach
    Ziffer 4.3 errechneten Betrag zu zahlen.
    (Hinweis: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.)
    5. Rücktritt des Hotels
    5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten
    Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
    seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach
    den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein
    Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    5.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
    nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
    so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
    außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
    vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck
    seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
    der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
    Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
    5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf
    Schadensersatz.
    6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
    soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
    zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
    geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
    Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50%
    des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%.
    Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
    7. Haftung des Hotels
    7.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes
    auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
    Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
    grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
    vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
    beruhen.
    7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen
    Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
    Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500 Euro, und abweichend für Geld, Wertpapiere
    und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800 Euro.
    7.3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
    auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
    Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
    Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
    das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    8. Schlussbestimmungen
    8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
    Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
    8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ‒ auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ‒ ist
    im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
    8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
    Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Hinweis: Des Weiteren gelten die AGB des deutschen Gastaufnahmevertrages,
    einzusehen unter: dehoga-bundesverband.de.